Versicherungen
Versicherungspflichtig sind alle Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind.
Familienversicherung (Kranken-/Pflegeversicherung)
Studenten sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern oder Ehegatten familienversichert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt.
Versicherungsbeiträge
Versicherungspflichtige Studenten haben die Beiträge für das Semester vor der Einschreibung im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Satzung der Krankenkassen können andere Zahlungsweisen vorsehen. Für Studenten, die Familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.
Unfallversicherung
Alle immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden an einer Hochschule im Bundesgebiet sind gegen die Folgen eines im Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls versichert. Jeder (Studium-) Unfall ist unverzüglich der Hochschulverwaltung zu melden.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. Oktober 2011 um 15:25 Uhr
