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Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester bedeutet, dass sich der Student in einem freien Semester (6 Monate) befindet, jedoch trotzdem an der Hochschule immatrikuliert bleibt. 

Gründe, für eine Beurlaubung im Sinne des Art. 48 Abs. 2 Satz 1 BayHschG sind insbesondere:

  • ärztlich bescheinigte Krankheit, wenn sie ein ordnungsgemäßes Studium in dem betreffenden Semester verhindern,
  • Umstände, die für Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschutz und/oder Erziehungsurlaub oder für Arbeitnehmer Apsruch auf Erziehungsurlaub begründen,
  • Ableistung eines freiwilligen, von der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung innerhalb der Regelstudienzeit nicht vorgeschriebenen Praktikums,
  • die Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder
  • wenn das nach Studienfortschritt der Studierenden erforderliche Anschlusssemester nicht angeboten wird.

An der Hochschule in Deggendorf werden auch die nachfolgenden Gründe akzeptiert:

  • freiwilliges Praktikum innerhalb der Regelstudienzeit (Nachweis durch Vorlage des Vertrages im Original)
  • Auslandsaufenthalt (Nachweis z.B. durch das „Learning Agreement“)
  • Duales Studium (praktischer Teil)

Andere Gründe werden nur nach strenger Prüfung des Einzelfalles anerkannt.
Wirtschaftliche Umstände können in der Regel nicht als wichtiger Grund gelten.

Anträge und Hinweise

Um ein Urlaubssemester zu beantragen, benützen Sie bitte das folgende Formular.

§ 11 Antrag auf Beurlaubung

(1) Eine Beurlaubung gemäß Art. 48 Abs. 2 bis 4 BayHSchG ist schriftlich zu beantragen; der wichtige Grund ist nachzuweisen.

(2) 1: Der Antrag auf Beurlaubung kann von der Rückmeldung an im Wintersemester bis zum 15. Oktober und im Sommersemester bis zum 31. März gestellt werden.
2: Tritt der Beurlaubungsgrund erst nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist ein, ohne dass dies vorhersehbar war, so können die Studierenden den Antrag im Wintersemester bis zum 30. November und im Sommersemester bis zum 15. Mai stellen.
3: Später eintretende Beurlaubungsgründe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte beachten: 

Sollten Sie ein Urlaubssemester planen, müssen Sie sich in jedem Fall rückmelden. Sie brauchen keine Studienbeiträge bezahlen. Dennoch ist der Studentenwerksbeitrag von derzeit 42,- Euro ist dennoch an die Staatsoberkasse Bayern zu überweisen.

Weitere Hinweise zur Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung finden Sie hier.

 
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