Gaststudierende/Gasthörer
Gaststudierende (früher Gasthörer) besuchen einzelne Vorlesungen / Veranstaltungen der Hochschule. Sie sind jedoch nicht immatrikuliert und nehmen an keinen Prüfungen teil.
Auch an unserer Hochschule werden Gaststudierende zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zulassen, sofern Zulassungsbeschränkungen für den Studiengang vorliegen. Grundsätzlich müssen Gaststudierende die gleichen Bildungsvoraussetzungen wie ordentliche Studierende erfüllen.
Seit dem Sommersemester 1994 müssen für ein Gaststudium Gebühren entrichtet werden.
Gebühren
Gebühren pro Semester/tuition fees per semester
- 1 - 4 Stunden pro Woche/hours per week/semester (SWS) 100 €
- 5 - 8 Stunden pro Woche/hours per week/semester (SWS) 200 €
Bitte überweisen Sie den Betrag / please transfer fee to
- Bank: Staatsoberkasse Bayern in Landshut
- Konto: 240 119 0315
- BLZ: 700 500 00 Bayer. Landesbank München
- Verwendungszweck (Wichtig!/ „Reason for Payment“): Gasthörer / Visiting Student + Name
Antrag
Der folgende Antrag (zweisprachig) auf Zulassung als Gaststudent muss ausgefüllt an folgende Adresse gesendet werden:
Hochschule Deggendorf
- Studienzentrum -
Postfach 1320
D-94469 Deggendorf
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 02. April 2012 um 09:31 Uhr
