Studienbeiträge

Seit dem Sommersemester 2007 werden in Bayern Studienbeiträge gemäß Art. 71 i. V. m. Art. 101 BayHSchG erhoben.
Einzelheiten, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Beiträge, hat die Hochschule durch die Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen geregelt.
Informationen
- Wer ist beitragspflichtig?
- Wie hoch sind die Beiträge?
- Beitragsdarlehen
- Wer kann sich von der Beitragspflicht befreien lassen?
Verwendung
Kontakt
Frau Iris Reul berät Sie gerne zum Themenbereich Studienbeiträge.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Dezember 2011 um 09:46 Uhr
