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Zweitstudienbewerber

Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis Ende Juli abschließen, können nur im Rahmen einer Sonderquote von 4% der Studienplätze zugelassen werden.

Sofern Sie bis Ende Juli nicht im Besitz des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums sind, werden Sie nicht in der Quote für Zweitstudienbewerber berücksichtigt!

 
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