Zweitstudienbewerber
Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis Ende Juli abschließen, können nur im Rahmen einer Sonderquote von 4% der Studienplätze zugelassen werden.
Sofern Sie bis Ende Juli nicht im Besitz des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums sind, werden Sie nicht in der Quote für Zweitstudienbewerber berücksichtigt!
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. März 2012 um 13:48 Uhr
