Zulassungs- / Nichtzulassungsbeschränkte Studiengänge
In Studiengängen ohne Beschränkungen werden alle Bewerber und Bewerberinnen zugelassen, wenn Sie die Voraussetzungen zum Studium an der Hochschule erfüllen.
In Studiengängen mit Beschränkungen wurden im letzten Wintersemester nur Bewerber bis zu folgenden Grenzwerten zugelassen. Diese Grenzwerte dienen lediglich zur Orientierung und lassen nur bedingt Rückschlüsse auf die Grenzwerte des diesjährigen Verfahrens zu. Weitere Informationen zum sogenannten NC-Verfahren finden Sie hier.
Bachelor-Studiengänge:
Zulassungsbeschränkt:
- Bauingenieurwesen (Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung!)
- Betriebswirtschaft
- Maschinenbau (Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung!)
- Medientechnik
- Ressourcen- und Umweltmanagement
- Tourismusmanagement
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen (Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung!)
Nichtzulassungsbeschränkt:
- Angewandte Informatik/Infotronik
- Betriebliches Management berufsbegleitend (Studienbeginn nur im Sommersemester!)
- Elektro- und Informationstechnik
- Mechatronik (Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung!)
- Produktionstechnik (Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung!)
- Physikalische Technik
- Wirtschaftsinformatik berufsbegleitend
Eignungsfeststellung:
Der Studiengang International Management ist ein Studiengang ohne Beschränkung allerdings aber mit Eignungsfeststellung (Feststellungsverfahren). Durch die Feststellung der Eignung soll der Bewerber nachweisen, dass er die für den Studiengang erforderliche Eignung besitzt. Sollten Sie sich für diesen Studiengang bewerben wollen, ist folgenden Essay zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an der Hochschule einzureichen. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
konsekutive Master-Studiengänge:
- Bauingenieurwesen (Voraussetzung siehe §3 StPo)
- Elektro- und Informationstechnik (Voraussetzung siehe §§ 3,4 StPo)
- Mechatronik (Voraussetzung siehe §§ 3,4 StPo)
- Medientechnik und -produktion (Voraussetzung siehe §§ 2,3 StPo)
- Strategisches und Internationales Management (Voraussetzung siehe §§ 3,4 StPo)
- Wirtschaftsinformatik (Voraussetzung siehe §§ 3,4 StPo)
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. März 2012 um 13:50 Uhr
