Vorpraktikum
In einigen Bachelor-Studiengängen ist ein Vorpraktikum Zulassungsvoraussetzung:
- Bauingenieurwesen
- Maschinenbau
- Mechatronik
- Produktionstechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Dies bedeutet, dass jeder Studienbewerber, der KEINE fachpraktische Ausbildung durchlaufen hat oder die Ausbildungsrichtung nach Abschluss der Fachoberschule wechselt, grundsätzlich vor Studienbeginn ein mindestens 6-wöchiges Vorpraktikum absolvieren muss. Der Nachweis des Vorpraktikums ist bei der Einschreibung vorzulegen.
Ausnahmen
Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an der Fachoberschule Fachrichtung Technik erworben haben, benötigen Sie kein Vorpraktikum.
Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen kann auf das Vorpraktikum verzichtet werden, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an der Fachoberschule in den Fachrichtungen Technik oder Wirtschaft eworben haben.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 07. Oktober 2011 um 07:40 Uhr
