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Beruflich qualifizierte & Meister/Techniker

Seit dem Wintersemester 2009/10 können Meister, Techniker und Fachwirte auch ohne schulische Hochschulzugangberechtigung studieren. Das heißt, sie können jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität oder Fachhochschule studieren.

Qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber mit zweijähriger Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis bekommen ein fachgebundenes Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss in etwa ihrere bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen.

Vorbereitungskurse

Vorbereitungskurse können Sie auf den Seiten des Career-Service einsehen.

Erfahrungsberichte

 
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