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Vorwegzulasser

Bewerber, die Wehr- bzw. Ersatzdienst oder einen anderen Dienst geleistet haben, werden bevorzugt zugelassen, wenn für diesen Studiengang zu Beginn oder während des Dienstes:

  • Zulassungsbeschränkungen nicht bestanden haben oder
  • Zulassungsbeschränkungen bestanden haben, der Bewerber aber zugelassen war

Um den Anspruch auf bevorzugte Zulassung zu verwirklichen, müssen Sie sich nach Dienstende erneut mit allen Unterlagen frist- und formgerecht bei der Hochschule bewerben.

Diesem Antrag sind zusätzlich eine vorläufige Dienstzeitbescheinigung (amtl. beglaubigt) und der frühere Zulassungsbescheid (Kopie) beilzulegen. Durch die bevorzugte Zulassung erhalten Sie nach Dienstende erneut einen Studienplatz.

 
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