Beruflich qualifizierte
Qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber mit zweijähriger Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis bekommen ein fachgebundenes Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss in etwa ihrere bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen.
Das Beratungsgespräch
Zulassungsvoraussetzung für Meister oder ähnlich Qualifizierte und qualifizierte Berufstätige ist ein Beratungsgespräch mit einem Studienfachberater des angestrebten Studienprogramms. Die schriftliche Bestätigung über dieses Beratungsgespräch muss der Bewerbung an den jeweiligen Hochschulen beigefügt oder bis spätestens 27.07. nachgereicht werden. Das von einer bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird von einer anderen Hochschule anerkannt, soweit es sich um einen eng verwandten Studiengang handelt.
In diesem Gespräch soll dem Studienbewerber ein realistischer Eindruck über Studieninhalte, Aufbau und Anforderungen des angestrebten Studiums ggf. auch über eine bestehende Hochschulzugangsprüfung vermittelt werden. Ziel des Gesprächs ist die Möglichkeit einer kritischen Selbsteinschätzung durch den Bewerber, ob sie/er aufgrund der bisherigen Kenntnisse den Anforderungen eines Studiums gewachsen sein wird.
Ferner soll auf die in Bayern bestehenden Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf ein Studium hingewiesen werden:
- Berufsoberschule
- Kolleg
- Abendgymnasium
- virtuelle Berufsoberschule
- Telekolleg
- Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Hervorzuheben ist das Propädeutikum für technische Studiengänge an der Hochschule Amberg-Weiden, als Vorbereitung für ein technisches Studium mit der Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung. Die Hochschule für angewandtes Management in Erding bietet dies entsprechend für nichttechnische Studiengänge. Bei entsprechender Nachfrage bietet auch die Technikerschule der Landeshauptstadt München einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung. Im Rahmen dieses Propädeutikums und des Lehrgangs wird durch eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der (fachgebundenen) Fachhochschulreife auch die Studierfähigkeit hergestellt.
Die Zulassung
Meister und qualifizierte Berufstätige werden in Studiengängen ohne Beschränkungen wie alle Bewerber uneingeschränkt zugelassen. In den sog. NC-Studiengängen (Studiengänge mit Beschränkung) erfolgt die Zulassung von Meistern und qualifizierten Berufstätigen innerhalb einer Vorabquote von 5%. Innerhalb dieser Quote entfallen 4% auf die Zulassung von Meistern und ähnlich Qualifizierten und 1% auf die Zulassung von qualifizierten Berufstätigen. Entscheidend für die Zulassung sind folgende in Bayern oder im Inland erworbene Zeugnisse:
- Erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich.
- Anschließend mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich.
Ein fachlich verwandter Bereich ist gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Studengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule. Anhaltspunkte über fachliche Verwandtschaft von Berufen und Hochschulstudiengängen liefert die sog. Zuordnungsliste des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Die Hochschulzugangsprüfung
An der Hochschule Deggendorf ist nur für den in englischer Sprache unterrichteten Studiengang "International Management" für qualifizierte Berufstätige das Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung Zulassungsvoraussetzung. Diese dient der Feststellung, ob der/die Bewerber/in auf Grund ihrer Persönlichkeit, Vorkenntnisse, geistige Fähigkeiten und Motivation für das angestrebte Studium geeignet ist. Für International Management sind vor allem gute bis sehr gute Englischkenntnisse und bereits bestehende Auslandserfahrung wesentliche Auswahlkriterien.
Das Probestudium
In allen anderen Studienprogrammen werden qualifizierte Berufstätige Studienbewerber/innen an der Hochschule Deggendorf zunächst zum Probestudium für den beantragten Studiengang zugelassen. Das Probestudium dauert an der Hochschule Deggendorf zwei Semester. Auf der Grundlage der im Probestudium nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen stellt die Hochschule die Studieneignung fest. An der Hochschule Deggendorf muss der oder die Probestudierende mindestens 30 ECTS Punkte (idealerweise 15 ECTS pro Semester) am Ende des Probestudiums nachweisen.
Die Bewerbung
Die Bewerbung für das Wintersemester ist online vorzunehmen. Der entsprechende Link wird im Zeitraum vom 02.05. bis 15.06 jährlich auf der Startseite der Hochschule zur Verfügung gestellt.
Bewerbungsschluss bis zum 15.06. des Jahres zum Studienbeginn im Wintersemester bzw. der 15.01. zum Studienbeginn im Sommersemester (nur für höhere Semester möglich).
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. Oktober 2011 um 15:27 Uhr
