Studium Meister & ähnlich Qualifizierte
Das Beratungsgespräch
Zulassungsvoraussetzung für Meister oder ähnlich Qualifizierte und qualifizierte Berufstätige ist ein Beratungsgespräch (sinnvollerweise an der in der Bewerbung auf Platz 1 genannten Hochschule) mit einem Studienfachberater des angestrebten Studienprogramms. Die schriftliche Bestätigung über dieses Beratungsgespräch muss der Bewerbung an den jeweiligen Hochschulen beigefügt oder bis spätestens 27.07. nachgereicht werden. Das von einer bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird von einer anderen Hochschule anerkannt, soweit es sich um einen eng verwandten Studiengang handelt.
In diesem Gespräch soll dem Studienbewerber ein realistischer Eindruck über Studieninhalte, Aufbau und Anforderungen des angestrebten Studiums ggf. auch über eine bestehende Hochschulzugangsprüfung vermittelt werden.Ziel des Gesprächs ist die Möglichkeit einer kritischen Selbsteinschätzung durch den Bewerber, ob sie/er aufgrund der bisherigen Kenntnisse den Anforderungen eines Studiums gewachsen sein wird.
Ferner soll auf die in Bayern bestehenden Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf ein Studium hingewiesen werden:
- Berufsoberschule
- Kolleg
- Abendgymnasium
- virtuelle Berufsoberschule
- Telekolleg
- Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Hervorzuheben ist das Propädeutikum für technische Studiengänge an der Hochschule Amberg-Weiden, als Vorbereitung für ein technisches Studium mit der Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung. Die Fachhochschule für angewandtes Management in Erding bietet dies entsprechend für nichttechnische Studiengänge. Bei entsprechender Nachfrage bietet auch die Technikerschule der Landeshauptstadt München einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Ergänzungprüfung. Im Rahmen dieses Propädeutikums und des Lehrgangs wird durch eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der (fachgebundenen) Fachhochschulreife auch die Studierfähigkeit hergestellt.
Die Zulassung
Meister und qualifizierte Berufstätige werden in Studiengängen ohne Beschränkungen wie alle Bewerber uneingeschränkt zugelassen. In den sog. NC-Studiengängen (Studiengänge mit Beschränkung) erfolgt die Zulassung von Meistern und qualifizierte Berufstätige innerhalb einer Vorabquote von 5%. Innerhalb dieser Quote entfallen 4% auf die Zulassung von Meistern und ähnlich Qualifizierten und 1% auf die Zulassung von qualifizierten Berufstätigen. Entscheidend für die Zulassung sind folgende in Bayern oder im Inland erworbene Zeugnisse:
- Zeugnis über die bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder Handwerksordnung abgelegten Meisterprüfung oder
- Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht nd Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte berufliche Fortbildungsprüfung oder
- Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie
- Eine diesen Zeugnissen gleichwertige Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes
- Ein diesen Zeugnissen gleichwertiger Abschluss einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
Im Ausland erworbene Berufe gelten nur als Nachweis, wenn sie im Rahmen des Zulassungs- und Immatrikulationsverfahrens von der Hochschule als gleichwertig mit den o.g. deutschen Zeugnissen anerkannt werden. Im Zweifelsfällen ist die nach § 71 des Berufsausbildungsgesetzes im Freistaat Bayern zuständige Stelle zu beteiligen.
Die Bewerbung
Die Bewerbung für das Wintersemester ist online vorzunehmen. Der entsprechende Link wird im Zeitraum vom 19.04. bis 15.07 jährlich auf der Startseite der Hochschule zur Verfügung gestellt. Im dazugehörigen Informationsblatt finden Sie eine Übersicht der zulassungsbeschränkten Studiengänge an der Hochschule Deggendorf sowie detailierte Informationen zur Zulassung. Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich.
Bewerbungsschluss ist der 15.07 des Jahres zum Studienbeginn im Wintersemester bzw. der 15.01. zum Studienbeginn im Sommersemester (nur für höhere Semester möglich).
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. April 2012 um 13:13 Uhr
