Studienbeiträge
Seit dem Sommersemester 2007 werden in Bayern Studienbeiträge gemäß Art. 71 i. V. m. Art. 101 BayHSchG erhoben.
Einzelheiten, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Beiträge, hat die Hochschule durch die Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen geregelt.
Informationen
- Wer ist beitragspflichtig?
- Wie hoch sind die Beiträge?
- Beitragsdarlehen
- Wer kann sich von der Beitragspflicht befreien lassen?
Verwendung
- Verwendungsbericht SS 12
- Verwendungsbericht WS 11/12
- Verwendungsbericht SS 11
- Verwendungsbericht WS 10/11
- Verwendungsbericht SS 10
- Verwendungsbericht WS 09/10
Kontakt
Frau Iris Reul berät Sie gerne zum Themenbereich Studienbeiträge.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 14. Mai 2013 um 12:14 Uhr


