Sie verwenden einen veralteten Browser. Aktualisieren Sie auf die neueste Version um Sicherheitsupdates zu erhalten und Webseiten optimal darzustellen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Browser aktualisieren können.

 

Studienbeiträge

Seit dem Sommersemester 2007 werden in Bayern Studienbeiträge gemäß Art. 71 i. V. m. Art. 101 BayHSchG erhoben.

Einzelheiten, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Beiträge, hat die Hochschule durch die Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen geregelt.

Informationen

Verwendung

Kontakt

Frau Iris Reul berät Sie gerne zum Themenbereich Studienbeiträge.

 
CCBot/2.0