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International Student Affairs

Semesterübersicht

Das akademische Jahr besteht aus 2 Semestern, dem so genannten Winter- und Sommersemester.

Kursangebot

Belehrung zur Aufenthaltserlaubnis

Sie haben von der Ausländerbehörde Deggendorf eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Ihr Studium an der Hochschule Deggendorf erhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis erlischt vorzeitig bei Exmatrikulation, Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs, ebenso bei nicht ordnungsgemäßem Studium.

Ein Erlöschen hat zur Folge, dass Sie ab diesem Zeitpunkt keine Aufenthaltserlaubnis mehr besitzen und unverzüglich aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen müssen. Ihr weiterer Aufenthalt ist illegal, d.h. Sie müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Ein Wechsel der Hochschule bzw. Ihres Studiengangs ist also nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. Sie müssen sich unbedingt vor dem Wechsel mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.

Vor dem regulären Ablauf der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag beim Ausländeramt in Deggendorf stellen.

Landratsamt Deggendorf
Herrenstr. 18
94469 Deggendorf
Germany

Eine Erwerbstätigkeit neben Ihrem Studium ist grundsätzlich nur für 90 Kalendertage oder 180 halbe Tage im Jahr zulässig.

Beachten Sie hierzu auch die Informationen des Landkreises Deggendorf.

 
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